Das Bild zeigt die Ecke Industriestraße / Leppsteinwiesen auf dem Weg zu „Thomas Phillipps“. im Industriegebiet.. Ganz am Anfang war es als Hotel gebaut und genehmigt. Bildquelle: Google Maps.
Bisher gilt: wer Wohnraum schafft und dafür eine Baugenehmigung braucht, muss zwingend auch Stellplätze bereitstellen. Nur in gut begründeten Ausnahmefällen darf der Gemeindevorstand dem Bau trotzdem zustimmen, es fallen aber 11.000€ Gebühren pro Platz an. Aber „Ein Ablöseanspruch besteht nicht.“ (§7/1 Stellplatzsatzung)
Seit November 2022 herrscht neues Roßdörfer Ortsrecht.
Auf Seite 253 des Haushalts kann man im Kleingedruckten nachlesen, dass eine Ablösesumme von 605.000€ als Einnahmen der Gemeinde verbucht werden soll. Eine Erläuterung gibt es nicht. Auf Nachfrage erfuhren die erstaunten Gemeindeverter:innen, dass es hier um 60 Plätze geht, die ein Investor nicht schaffen muss. Diese 60 nicht zu schaffenden Plätze seien als Ein Fall zu werten, über den der Gemeindevorstand laut Satzung entscheiden darf. 60 Plätze gleich ein Fall? Das sprengt unser Rechtsverständnis.
In der Beratung wurde klar, dass es dabei tatsächlich um das als „Flüchtlingsunterkunft“ benannte Gebäude in den Leppsteinwiesen im Alten Industriegebiet geht. Ein Investor hat es gekauft und will daraus 30 „normale“ Wohnungen machen.
Dem Parlament war genau dieser Fall im Februar 2022 zur Entscheidung vorgelegt waren, er wurde aber wieder von der Tagesordnung genommen. Jetzt wurde die Gemeindevertretung nicht mal angehört.
Statt Parkplätze mehr Gebäude? Das lohnt sich. Wo die Autos dann parken sollen? Darüber muss der Investor nicht mehr nachdenken, nur die Gemeinde. Für neue Mieter:innen oder Besitzer:innen gilt: „ Aus der Zahlung des Ablösebetrages erwächst kein Anspruch auf Zuteilung eines Stellplatzes.“
Alle Bauherren die in den letzten Jahren mühsam auf ihren Grundstücken den Platz für ihre Fahrzeuge geschaffen haben, müssen sich benachteiligt fühlen.
Ein Präzedenzfall, meinen wir. Denn es wäre bitteres Unrecht, wenn man den nächsten Bauherren diese Befreiung nicht genehmigen würde. Gleiches Recht gilt für alle.
Wenn der Gemeindevorstand diesen Beschluss nicht aufhebt, ist die Stellplatzsatzung außer Kraft.Nichtbau von Stellplätzen ist käuflich. Das gab es in diesem Umfang noch nie, und es wird Folgewrkung haben.Zunächst trifft es das Industriegebiet, wo einfach 60 Parkplätze fehlen. Danach betrifft es aber die ganze Gemeinde.
Wir werden das nicht akzeptieren und eine Änderung der Stellplatzsatzung vorschlagen. Mit dem Ziel dass derart massive Ablösungen nur noch vom Gemeindeparlament entschieden werden dürfen.
Und es gibt noch einen weiteren Grund warum dieser Beschluss keinen Bestand haben darf und vom Gemeindevorstand wieder aufgehoben werden müsste.
Die sozialpolitische Brisanz des Nichtbaus dieser 60 Parkplätze erkennt man sofort, wenn man weiß, dass heute 148 Menschen in diesen Gebäuden leben.
Wenn ihre Schlichtwohnungen zu Eigentumswohnungen „saniert“ werden, werden die 148 Personen auf den extrem dünnen Roßdörfer Wohnungsmarkt drängen.
Nebenbei muss die Gemeinde sie unterbringen, wenn sie sich obdachlos melden.
Die Gemeindevertretung hatte am 18.9.20 eigentlich einen Bestandsschutz für die jetzige Nutzung im Industriegebiet beschlossen.
Unser Fazit:
Ohne Stellplatz keine neuen Wohnungen. Die Gemeinde hat hier ein ungemein scharfes Schwert. Kein Gericht dieser Welt kann die Gemeinde zwingen, auf die Stellplatzpflicht zu verzichten. Ohne Zustimmung der Gemeinde gibt es keine Baugenehmigung vom Kreis. Das Gemeinderecht ist hier messerscharf. „Ein Ablöseanspruch besteht nicht“
Noch ist der Haushalt nicht beschlossen. Wir sind sicher, dass dieses Thema nicht nur uns GRÜNE brennend interessiert.
Für die GRÜNEN: Frieder Kaufmann mit dem Redaktionsteam
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