Was brachte es, 2014 den Alten Bauhof in Erbbaurecht zu vergeben?

In einer umfangreichen Anfrage wollten die Grünen erfahren, wie der 2014 erfolgte Verkauf des ehemaligen Bauhofs 2021 sozialpolitisch umgesetzt wurde.

Das Titelbild zeigt das Gebäude in der Darmstädter Straße 69, wo früher der Bauhof der Gemeinde stand. Quelle: Bauen für Generationen.

Zur Erinnerung:

Der ehemalige Bauhof sollte eigentlich verkauft werden, und der Verkaufserlös von 560.000€ in den Gemeindehaushalt fließen. Die Gemeinde entschied sich 2014 aber für den für viele- auch uns- überraschenden Vorschlag, das Gesamtobjekt in Erbbaurecht an die Firma „Wohnen für Generationen“ zu übergeben. Dafür wurden soziale Gründe genannt.

Der Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger sei, dass die Gemeinde dadurch eine Mitsprache bei der Vergabe der Wohnungen hätte, Behinderte und Ältere bevorzugt würden.

Wir vermissten aber damals die harten also verbindlichen sozialen Kriterien bei der Vergabe. Deshalb hatten wir 2014 den Antrag abgelehnt. Wie sich heute heraus stellt, wohl zu Recht.

Wie sich jetzt durch unsere Anfrage herausstellt, ist als einzige nachprüfbare soziale Komponente geblieben, dass knapp die Hafte der Wohnungen an Menschen aus der Gemeinde Roßdorf vergeben wurden.

12 der 27 Wohnungen sind an Menschen aus Roßdorf und Gundernhausen vergeben worden und eine an einen örtlichen Verein.

Keine Antwort gab es auf unsere Frage, wie sich der Vorteil des Investors, keine Kaufsumme auf einmal zu bezahlen, auf Miethöhe und Verkaufspreis oder die Bevorzugung von Behinderten oder Älteren ausgewirkt hat,

Denn darauf hatte die Gemeinde keinen Einfluss, und heute hat sie keine Informationen dazu.

Denn genau dazu gab es keine harten Festlegungen im notariellen Vertrag mit der Gemeinde.

Und genau deshalb weiß die Gemeinde nicht, ob die Mieten wirklich günstiger waren als sonst wo in der Gemeinde, und ob die Kaufpreise wirklich günstiger waren und wie viel Behinderte oder Ältere dort ein neues Zuhause gefunden haben.

 Im Notarvertrag steht dazu der wunderschöne Satz

dass „bei Verkauf oder Vermietung der zukünftigen Wohnungserbbaurechte die Bürger der Gemeinde Roßdorf sowie Seniorinnen und Senioren sowie  Menschen mit Behinderung bevorzugt werden, sofern diese bereit sind, hinsichtlich des Kaufpreises bzw. Miethöhe und sonstigen Vertragskonditionen mindestens gleiche Regelungen zu akzeptieren wie anderweitige Bewerber“.

Das ist eine wirklich sehr sonderbare Art von Bevorzugung. Nämlich keine.

Politik heißt Lernen. Wer soziale Kriterien wünscht, sie aber nicht gerichtsfest im notariellen Vertrag und im Grundbuch eintragen lässt, kann sie nicht durchsetzen.

Oder noch klarer: Wenn die Gemeinde soziale Kriterien in Kaufverträge schreibt, muss das so tief verankert im Grundbuch stehen, dass dies dauerhaft gesichert ist.

Die Bürgermeisterin versicherte, dass beim jetzt anstehenden Verkauf von Geschoßwohnungen „Im Münkel“ die gewünschten sozialen Kriterien gerichtsfest und durch Eintragung im Grundbuch erzwingbar festgelegt würden. Hoffentlich hat die Gemeinde jetzt bessere Notare als 2014.

Der einzige nachprüfbare Vorteil, den die Bevölkerung von Roßdorf aus dem für den Investor günstigen Erbbauvertrag gezogen hat, ist dass dort jetzt Menschen wohnen, die knapp zur Hälfte aus Roßdorf stammen.

Das ist ja auch nicht schlecht. Aber auf die Miethöhe und Kaufhöhe und die Bevorzugung von Behinderten und Älteren hatte das wohl keine direkte nachprüfbare Wirkung.

Für die Grünen: Frieder Kaufmann

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