Unverbaubare Fernsicht

An einer der höchsten Stellen Roßdorfs, dem „Steinacker“ hat ein Investor ein 2.267qm großes Grundstück erworben, Der „Brunnersweg 5-7“ liegt in einem von zweigeschossigen Wohnhäusern geprägten Gebiet. In zwei großen Klötzen mit jeweils 25 Metern Länge und 17 Metern Breite sollen insgesamt 20 Wohneinheiten mit 40 Tiefgaragenplätze entstehen. Alles streng nach Bebauungsplan von 2000, sagt der Investor.

Der Bagger auf dem Foto steht circa fünf Meter über dem Wohnzimmer der nächsten Nachbarn, wegen des natürlichen Gefälles. Da erschrickt man schon.

Als die Bagger anrückten, fielen beinahe alle Bäume. Das Biotop wurde zur Freifläche. Die Bäume stehen dem Neubau,der freien Fernsicht und der riesigen Tiefgarage im Weg.

Die Gemeindevertretung hatte davon keine Kenntnis, und musste auch nicht gehört werden. Denn der Investor hatte als Verhandlungspartner das Bauamt des Landkreises, weil er sich an die Vorgaben des Bebauungsplans „Am Steinacker“ halten will. Die sind allerdings ziemlich scharf. Die Regenrinne (Traufhöhe) darf nur 6,5 Meter über dem „talseitigen natürlichen Gelände“ liegen, gemessen in der Mitte des Gebäudes. Ein Schrägdach ist auch vorgeschrieben, mit 15 bis 45 Grad Neigung. Das begrenzt die Gebäudehöhe sehr klar. Auch die Nutzung des Geländes darf nur 40% der Grundfläche sein (GFZ 0,4)  Auch die Zahl der Geschossflächen ist auf 80% der Grundfläche begrenzt (GFZ 0,8)..Also  alles okay bei den Vorgaben?

Aber: wird bei der Gebäudehöhe wirklich richtig gemessen? Sind wirklich so viele Wohnungen auf so engem Raum zulässig? Sind die PKW-Stellplätze wirklich ausreichend? Welche Talseite gilt? Das Gelände fällt nämlich in drei Richtungen ab.

Wir sind den Anwohnern sehr dankbar, dass sie das akribisch überprüfen. Bei inzwischen zwei Ortsterminen von Anwohnern und GRÜNEN war die halbe Nachbarschaft versammelt.

Und sie war gut vorbereitet. Eine ganze Menge von Unklarheiten wurde angesprochen. Auch die Rolle des Gemeindevorstands der Gemeinde Roßdorf spielte dabei eine Rolle. Denn er und die Verwaltung müssen im Gegensatz zur Gemeindevertretung gehört werden und prüfen ob alles mit dem Bebauungsplan übereinstimmt. Hier können auch geringfügige Abweichungen genehmigt werden. Das sei auch geschehen, sagten die Anwohner. Was da genau genehmigt wurde, werden wir in einer Parlamentsanfrage an den Gemeindevorstand hinterfragen.

Die Anwohner haben sich direkt an das Kreisbauamt gewendet, Hier gibt es sogar den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht.

Das ist nicht nur legitim, sondern auch sinnvoll, wenn Unklarheiten da sind.

Um es aber klar zu stellen, bleiben wir dabei: Die Grünen sind für die innerörtliche Nachverdichtung. Sie muss sich aber an die Regeln halten und die Interessen der Nachbarn einbeziehen. Und innerörtliche Entwicklung ist meistens sinnvoller als die Erschließung von Neubaugebieten.

Der Gemeindevertretung fehlt aber ein Konzept für die Innenentwicklung. Auf diesen Mangel haben wir Grüne schon länger hingewiesen. Es wird höchste Zeit, dass Roßdorf entscheidet, wo es hin will. Leere oder leicht leer zu machende große Grundstücke gibt es noch viele.

An den Roßdörfer Wohnungs-Problemen wird dieser Neubau nichts ändern. Es fehlt an bezahlbarem Wohnraum.

Wer am steinigen Berg Tiefgaragen mühsam mit schwerstem Gerät in den Fels gräbt, und dann wahrscheinlich Eigentumswohnungen darüber stellt, wird keine Mietwohnungen für 8 Euro pro Quadratmeter schaffen können und wollen. Hier geht es um Vermarktung.

Bei der unverbaubaren Fernsicht zum Spessart und zu unseren schönen Windrädern werden die weg gehen wie warme Semmel. Zum Höchstpreis.

 

Für die Grünen Frieder Kaufmann

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