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Ausbesserung von Schäden auf Gehwegen, Radwegen und Straßen
Gibt es verbindliche gesetzliche Bestimmungen oder Verwaltungsvorschriften, die festlegen,
ab welcher Tiefe Löcher in Straßen ausgebessert werden müssen?
Nach welchen Kriterien werden in der Gemeinde Roßdorf Schäden auf Straßen, Gehwegen und Radwegen repariert?
Mit freundlichen Grüßen
Beate Fischer
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