Zum Titelbild: Autos müssen irgendwo parken. Am besten auf dem Gelände des Investors.
In Roßdorf müssen für jede Wohneinheit stark vereinfacht zwei Stellplätze auf eigenem Grundstück bereitgestellt werden. Die Maße dafür stammen noch aus der Zeit, wo es keine SUV_s gab und reichen mit 2,5 Meter Breite und 5 Meter Länge nicht mehr für die modernen Dickschiffe.
Aber warum überhaupt gängeln die Gemeinden die Wohnungsbesitzer so engstirnig?
Zwei Gründe gibt es:
Erstens würden bei einem Wegfall der Stellplatzpflicht alle Autos irgendwo geparkt werden. Das passiert heute schon, denn kaum ein Grundbesitzer parkt seine Fahrzeuge in der oft zweckentfremdeten Garage oder auf dem Stellplatz vorm Haus. Zugeparkte Gehwege sind heute schon traurige Realität.
Der wichtigere Grund ist, dass die Pflicht zum Bereitstellen von Stellplätzen die hemmungslose Bebauung begrenzt.
Wer wohnt, muss auch sein Fortbewegungsmittel unterbringen können, Ohne die Stellplatzpflicht wäre die Bebauung insbesondere durch Investoren noch rücksichtsloser.
Städte mit einem dichten Nahverkehrsnetz senken die Stellplatzanforderungen. Wo die Straßenbahn vor der Nase vorbeifährt braucht man kein Auto. Mehr Wohnungen sind möglich. Leider noch keine Option für Roßdorf.
Und wenn kein Stellplatz gebaut werden kann?
Die Frage taucht bei einer nachträglichen Bebauung öfters auf.
Hier darf man sich von der Pflicht Parkraum zu schaffen freikaufen.
Aus aktuellem Anlass wollten wir wissen, wie oft das in den letzten zehn Jahren passiert ist.
Die Antwort hat bestätigt was wir vermuteten: Ganze drei Fälle gab es in zehn Jahren, außer dem fürchterlichen Ausrutscher in den Leppsteinwiesen, wo es auf einen Schlag 55 waren.
Und jetzt kommt das Baurecht:
Zum Bauen braucht man eine Baugenehmigung des Kreisbauamts. Die erste Frage von dort an die Gemeinde ist: Wird die Stellplatzsatzung eingehalten? Wenn die Satzung nicht eingehalten wird, keine Baugenehmigung. Als Einhaltung zählt aber auch die mit der Gemeinde vereinbarte „Ablösung“ gleich Freikauf gegen Gebühr.
Die Stellplatzsatzung ist damit das schärfste Schwert des lokalen Baurechts.
Wir sind sehr froh, dass die Gemeinde nur in ganz wenigen Fällen (außer den 55 Plätzen in den Leppsteinwiesen) dem Freikaufen zugestimmt hat.
Drei in 10 Jahren sind ein sehr guter Wert. Das sollte auch so bleiben. Wir bedanken uns ganz ausdrücklich bei den von den GRÜNEN und auch den anderen Parteien in den Gemeindevorstand entsandten Mitgliedern, dass sie so umsichtig waren.
Eine Anmerkung zu dem „Ausrutscher“ mit den 55 in den Leppsteinwiesen freigekauften Stellplätzen:
Es gibt keine nachlesbare und dadurch nachvollziehbare Erklärung des Gemeindevorstands, warum die Verwaltung sich gezwungen sah, diese gigantische Ablösung zu betreiben.
Im Haupt- und Finanzausschuss wurde das den 9 anwesenden Gemeindeverter:innen mündlich erläutert. Im Parlament wurde es als Anmerkung auf eine Anfrage der GRÜNEN auch nur mündlich berichtet. Eine Information der Öffentlichkeit hat dadurch nur sehr begrenzt und vor allem nicht transparent und nachvollziehbar stattgefunden.
Für die GRÜNEN: Frieder Kaufmann mit dem Redaktionsteam
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