Briefwahl beantragen, das geht ganz einfach, auch ohne Wahlbenachrichtigung oder Kenntnis der Nr. im Wähler:innen-Verzeichnis.
Am 14. März ist Kommunalwahl und wir in Roßdorf und Gundernhausen sind aufgerufen, die politischen Mehrheiten in unserer Gemeinde für die nächsten fünf Jahre zu bestimmen. Corona macht es uns nach wie vor nicht leicht und hält uns auf Distanz, so bietet es sich in diesem Wahljahr mehr denn je an per Briefwahl die eigene Stimme abzugeben.
Und weil das hessische Wahlsystem so seine Anforderungen hat, haben wir für Euch die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Wie beantrage ich Briefwahl?
Briefwahlunterlagen können entweder mit der zugestellten Wahlbenachrichtigungskarte anfordert werden und kommen dann per Post zu Euch, oder man kann diese bei der Gemeindebehörde persönlich, per Post oder auch auf den Seiten der Gemeinde Roßdorf über einen Online-Briefwahlantrag (vorraussichtlich ab dem 02. Februar) beantragen.
Hierzu finden sich auf den Seiten der Gemeinde ab dem 02. Februar alle notwendigen Informationen:
Wahlamt der Gemeinde Roßdorf
Kumulieren und Panaschieren
Das hessische Kommunalwahlrecht ermöglicht Euch Wähler*innen durch Kumulieren und Panaschieren Einfluss auf die eingereichte Liste zu nehmen, in der die Kandidat*innen dann letztendlich auch in die Gemeindevertretung eintreten. Als Wähler*in stehen Euch so viele Stimmen zu, wie Mandate für Roßdorf und Gundernhausen zu vergeben sind. Das sind in der kommenden Legislatur 31 Stimmen für die Gemeindevertretung.
Panaschieren bedeutet, seine Stimmen auf einzelne Kandidat*innen verschiedener Wahlvorschläge (Listen) zu verteilen. Als Wähler*in kann man ebenfalls kumulieren, das heißt einzelnen Kandidat*innen mehrere, allerdings bis max. 3, Stimmen geben. Kumulieren und Panaschieren kann zudem kombiniert werden. Das hört sich kompliziert an ist aber ein sehr demokratisches Werkzeug um eigene Wunschkandidat*innen zu stärken.
Natürlich können alle Wähler*innen auch nur mit einem Listenkreuz die Auswahl der jeweiligen Partei wählen, auch ist es erlaubt einzelne Kandidat*innen zu streichen, bzw. einer Kandidat*in mehrere Stimmen (max. 3) zu geben. So kann man beispielsweise GRÜN per Listenkreuz wählen, aber innerhalb der Liste durch Streichen und Kumulieren Einfluss auf die Reihenfolge nehmen. Mehr Informationen dazu finden sich auch auf: Wikipedia und auf den Seiten von wahlinfo.de
Welchen Weg Ihr wählt, ob per Briefwahl oder den Weg ins örtliche Wahlamt ist egal, wichtig ist nur, dass ihr Eure Stimme nutzt. Für ein ökologisches und gerechtes Roßdorf und Gundernhausen.
Du kennst unser Wahlprogramm noch nicht? Hier kannst Du es Dir als PDF herunterladen oder online lesen.
Für die GRÜNEN: Sabrina-Anna Hänsel mit dem Redaktionsteam

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