Am 8.10.2025 tagte der Akteneinsichtsausschuss, um zu klären, welche Aktivitäten seitens der Verwaltung bislang in Bezug auf die Errichtung weiterer Windkraftanlagen unternommen wurden. Zu unserem großen Erstaunen erfuhren wir, dass es in der Verwaltung eine Arbeitsgruppe mit einem einzigen externen Mitglied der WiR gibt.
Leider hat der Bürgermeister im Akteneinsichtsausschuss Fragen kategorisch nicht beantwortet, sondern dazu aufgefordert, unsere Anfragen schriftlich einzureichen. Ein unnötiger Umweg, der nur zu einer weiteren Verzögerung führt.
Wir sind dieser Aufforderung nachgekommen und haben folgende Fragen eingereicht:
1) Laut eines eingesehenen Protokolls gibt es in der Verwaltung eine „Arbeitsgruppe Windkraft“ (o.ä.).
- Wie lautet der genaue Auftrag an diese Arbeitsgruppe?
- Aus dem Protokoll ist unter anderem ersichtlich, dass die Bevölkerung insbesondere über die negativen Folgen von Windrädern informiert werden soll. Wie leitet sich dieser Arbeitsauftrag aus den demokratisch gefassten Beschlüssen der Gemeindevertretung ab?
- Welche Inhalte hat die Arbeitsgruppe bereits umgesetzt und welche will sie als nächstes angehen?
- Die Arbeitsgruppe besteht aus Verwaltungsmitarbeitenden, sowie einem Externen (prominentes Mitglied der WiR, welches kein Mandat in der Gemeinde hat). Mit welcher Begründung wurde dieses eine externe Mitglied berufen? Was sind dessen besonderen Qualifikationen? Wurden alle Mitglieder des Gemeindevorstands über Bildung und Zusammensetzung des Arbeitskreises informiert?
- Erhält das externe Mitglied der Arbeitsgruppe eine Aufwandsentschädigung?
2) Werden auch persönliche und telefonische Gespräche dokumentiert? Erfolgt die Dokumentation zeitnah und detailliert, oder als Gedächtnisprotokoll im Nachhinein? Zu dem Gespräch, aus dem im Ausschuss die Information wiedergegeben wurde, dass europaweit ausgeschrieben werden muss, lagen dem Ausschuss beispielsweise keine Unterlagen vor.
3) Auf eine unserer vorherigen Anfragen wurde als Antwort aus der Verwaltung gegeben, dass juristische Rückmeldungen enthalten seien. Einziges Dokument das dem eventuell entsprechen könnte, ist eine Antwort eines Referenten des Hessischen Städte- und Gemeindebundes HSGB. Gibt es noch weitere Stellungnahmen? Von welcher Einrichtung, und wann? Falls ja, warum ist das nicht aktenkundig?
Wir erwarten nun konkrete Antworten auf diese Fragen hoffentlich zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 7.11.2025.
Für die GRÜNEN: Ina Renz mit der Redaktion

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