„ Lang ersehnt heiß erfleht“…. da waren wir auf der B 26 unterwegs und trauten unseren Augen nicht. Das Tempolimit 130 war seit Anfang Oktober 2016 wieder da. Und weil wir der Hessischen Verkehrsbehörde nach wie vor nicht trauen, fuhren wir die ganze Strecke bis Dieburg ab. Und dann verstanden wir gar nichts mehr.
Auf der einen Seite der „Autobahn“ B26 war Tempo 130, auf der anderen freie Fahrt, mal bis Gundernhausen, dann ab Groß-Zimmern. Das konnten wir uns nicht erklären.
Die Grünen wollte es aber wissen.
Eine Telefonrecherche führte bis zum zuständigen Mitarbeiter von Hessen-Mobil, der aber leider gerade nicht da war. Unsere Anfrage vom 12.10.2016 wurde dann von ihm am 22.12.16 schriftlich beantwortet. Unser beharrliches Nachfragen hat sich gelohnt.
Jetzt sind die zugrunde liegenden Daten öffentlich verwertbar. Der Briefwechsel und die Gutachten sind auf unserer Internetseite www.gruene-rossdorf.de unter Aktuelles zu finden.
Tempolimit wegen Unfallzahlen: das greift
Die Behörde hat die Strecke zwischen Darmstadt und Dieburg in drei Pakete aufgeteilt, und dort die Gesamtzahl der Unfälle während des Tempolimits und während der „freien Fahrt für freie Bürger“ aufgelistet. Aus dieser Unterteilung kommen die verschiedenen Tempo-Regelungen für die Streckenabschnitte.
Erstes Ergebnis: die Gesamtzahl der Unfälle mit und ohne Tempolimit ist nicht eklatant unterschiedlich.
Aber mehrere anlassbezogene Stichprobenkontrollen der Polizei mit verdeckten Messgeräten ergaben frappierende Geschwindigkeiten. Bis zu 230 km wurden nachts gemessen. Das war damals legal. Daraufhin wurden die Zahlen nochmal geprüft, um die geschwindigkeitsbezogenen Unfälle mit Personenschäden heraus zu filtern.
Und da kam die klare Erkenntnis:
Sie hatten sich beinahe verdoppelt.
Stark überspitzt heißt das: Tagsüber fahren die meisten Nutzer angepasst, aber nachts nutzen Tempobesessene das Recht auf freie Fahrt, mit vorhersehbaren Folgen. Es kracht und Menschen werden unnötig gefährdet.
Mit diesem Recht ist es jetzt vorbei. Die Roßdörfer freuen sich über weniger Unfälle und weniger Lärm.
Tempolimit wegen Lärm: das ist sehr schwammig
Alle Lärmwerte werden nicht gemessen, sondern berechnet. Das sieht ein Bundesgesetz so vor, das vor Zufallsmessungen schützen soll und Einzelschallereignisse nicht einbezieht.
Gezählt werden die Fahrzeuge über den ganzen Tag, einbezogen wird der Bodenbelag (Flüsterasphalt bis Beton), Maßstab ist die gesetzlich festgelegte höchste Lärmbelastung je nach Siedlungsabstand. Daraus wird errechnet, ob die Lärmbelastung zumutbar ist.
Roßdorf und Gundernhausen ist knapp, aber deutlich unter der höchsten zumutbaren rechnerischen Belastung.
Ob sich daran etwas ändert, kann erst nach der neuen Verkehrszählung festgestellt werden, die 2015 stattgefunden hat aber noch nicht ausgewertet ist.
Die Grünen hatten versprochen, beharrlich am Ball zu bleiben. Das tun wir.
Für die Grünen: Frieder Kaufmann

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