Es wäre traumhaft, wenn die beiden neuen Windräder den Schwellenwert von 5.382.000 EUR für Konzessionen (das sind 269.100€ Nettogewinn im Jahr) in der gesamten kalkulierten Laufzeit von 20 Jahren überschreiten würden.
In der Gemeindevertretung im Juni wurde berichtet, dass die beauftragte Kanzlei im April 2026 tatsächlich eine europaweite Ausschreibung der beiden geplanten Windräder empfiehlt. Zwei Jahre hat der Gemeindevorstand gebraucht, um diese Auskunft zu erhalten.
Frage an Radio Eriwan: Habe ich im Lotto gewonnen, wenn ich 6 Richtige angekreuzt habe? Antwort: Im Prinzip ja. Sie müssen aber 6 Richtige angekreuzt haben UND den Lottoschein abgegeben haben. So ist das auch mit der europaweiten Ausschreibung: Man muss den Schwellenwert für Investition oder Konzession überschreiten UND bestimmenden Einfluss auf die Ausgestaltung haben. BEIDES muss gegeben sein, sonst ist der Lottoschein wertlos oder die europaweite Ausschreibung unnötig.
Das wusste die Kanzlei noch 2024 im Gutachten für das Land Hessen: „Wird der Schwellenwert nicht überschritten, finden die Vorschriften des Gesetzes zur Wettbewerbsbeschränkung GWB keine Anwendung“ steht auf Seite 12. Dass sie im Gutachten für die Gemeinde anscheinend diese Bedingung außer Acht lässt, erstaunt uns. Das wäre tatsächlich ein Lottogewinn, aber unrealistisch. Und zweitens wird sich unser Bauamt hüten, wie ein Bauherr tief in die Ausgestaltung der Bauwerke einzugreifen. Fehlen also BEIDE Voraussetzungen für die Ausschreibung.
Das Gutachten ist schon wieder 3 Monate alt. Ausgeschrieben ist bis heute immer noch nichts.
Es wäre ja auch das erste Windrad, das europaweit ausgeschrieben würde. Alle anderen drehen sich schon.
Für die GRÜNE Redaktion Frieder Kaufmann

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