Die GRÜNEN haben zwei Plätze im Gemeindevorstand. Gewählt wurden Jutta Quaiser und Rolf Klatta.
Jutta Quaiser wurde am 24. April 2026 für dieses wichtige Ehrenamt vereidigt Durch ihr langjähriges Engagement in der GRÜNEN Partei, die aktive Arbeit im Asylkreis und als Abgeordnete im Kreistag deckt sie ein breites Themenfeld ab. Im Kreistag sind ihre Schwerpunkte Gleichstellung / Generationen / Soziales sowie Familien- und Erziehungshilfe / Jugendhilfeplanung.
Diese Erfahrung wird jetzt durch ihre Tätigkeit im Gemeindevorstand allen Menschen in Roßdorf und Gundernhausen zugutekommen.
Bei der Kommunalwahl 26 hatte Jutta in ihrem Porträt geschrieben:
„Für Roßdorf setze ich mich für die Gestaltung konsumfreier Treffpunkte in der Gemeinde ein.
Wir wohnen zwar „im Grünen“. Dennoch ist es wichtig, Grünflächen anzulegen und zu pflegen und Freiflächen zu erhalten. Der fortschreitenden Versiegelung von natürlichen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen müssen wir Einhalt gebieten. Selbst mit kleinen Aktionen können wir dafür sorgen, dass wir für Hitzeperioden widerstandfähig bleiben und uns vor Starkwetterereignissen schützen und sorgsam mit der Umwelt umgehen. Dafür engagiere ich mich auf Kreisebene und für Roßdorf und Gundernhausen.
Von Beruf bin ich Chemieingenieurin. Bis Ende 2025 habe ich in leitender Funktion im Bereich Marketing & Kommunikation gearbeitet. Seit Januar 2026 bin ich Rentnerin.
Wenn ich einen Wunsch frei hätte, würde ich mir für die Gemeinde eine kooperative, auf Vertrauen basierende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der Gemeindevertretung und dem Bürgermeister wünschen. Nur so können wir optimal Projekte voranbringen.“
Wir freuen uns, dass Jutta durch ihre Persönlichkeit genau dies im Gemeindevorstand umsetzen kann und wird.
Zur Erläuterung:
Der Gemeindevorstand ist ein Kollegialorgan, das in Roßdorf aus insgesamt 9 Personen besteht: Dem Bürgermeister, der ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten und weiteren von der Gemeindevertretung gewählten ehrenamtlichen Beigeordneten.
Die wichtigsten Aufgaben sind:
- Die Gesetze und Verordnungen sowie die im Rahmen der Gesetze erlassenen Weisungen der Aufsichtsbehörde auszuführen
- Die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten und auszuführen
- Die ihm nach diesem Gesetz obliegenden und die ihm von der Gemeindevertretung allgemein oder im Einzelfall zugewiesenen Gemeindeangelegenheiten zu erledigen
- Den Haushaltsplan und das Investitionsprogramm aufzustellen, das Kassen- und Rechnungswesen zu überwachen
Für die GRÜNE Redaktion Frieder Kaufmann

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